Die Pflegekosten sind aufgeteilt in einen Anteil für Bewohnende, einen Anteil der Krankenversicherung und den Anteil des Restfinanzierers.
Der Anteil des Restfinanzierers wird für Personen, die vor Heimeintritt im Kanton Schwyz wohnhaft waren, von der Ausgleichskasse Schwyz resp. der Wohngemeinde übernommen. Für Ausserkantonale ist der Kanton der früheren Wohngemeinde zuständig.
Übersteigen die Kosten für den Heimaufenthalt das Einkommen der Pensionäre, so besteht die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen anzufordern. Auskunft gibt es bei der jeweiligen Ausgleichskasse des Wohnortes.
Weitere Informationen zur Ausgleichskasse Schwyz